Drei genetische Eltern? Die Gentechnik macht’s möglich – zur Einführung der Mitochondrienspende im Vereinigten Königreich


Gesetzesvorhaben neu Kopie

Vor einigen Wochen ging ein Aufschrei durch die Medien: Das Vereinigte Königreich erkläre „als erstes Land der Welt“ die Mitochondrienspende für zulässig (vgl. nur die Meldung der Sueddeutschen Zeitung). Ein Kind könne somit erstmals auf legalem Wege zwei genetische Mütter erhalten. Die neuen Regelungen werden hier kurz vorgestellt und die Auswirkung auf die rechtliche Elternstellung nachgezeichnet.

Warum zwei genetische Mütter?

Wie kann ein Kind zwei genetische Mütter erhalten? Bei der Mitochondrienspende wird durch ein technisches Verfahren eine Eizelle entkernt, d.h. der Zellkern wird von der ihn umgebenden „Hülle“, in der sich die Mitochondrien befinden, getrennt. An die Stelle des früheren Kerns kann dann in einem

Quelle: www.independent.co.uk
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zweiten Schritt der Kern einer anderen Eizelle, die von einer anderen Frau stammt, eingesetzt werden. Da beide Zellteile (Kern und „Hülle“) DNA der jeweiligen Frauen enthalten, findet eine Verbindung des genetischen Materials dieser Frauen statt. Wird eine auf diese Weise behandelte Eizelle befruchtet, hat das Kind zwei genetische Mütter und einen genetischen Vater, d.h. drei genetische Eltern. Die DNA der Mütter ist nicht 50:50 verteilt. Der Kern der Eizelle enthält den größten Anteil des Erbguts, die den Kern umgebende „Hülle“ nur etwa 1%.

Quelle: www.independent.co.uk
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Eine Mitochondrienspende kann auch auf eine weitere Weise erfolgen, nämlich beim Embryo. Hierbei findet ebenfalls eine Entfernung des Kerns einer Zelle statt und ein Tausch mit dem Zellkern einer anderen Zelle, die von einer anderen Frau stammt. Beide Eizellen sind allerdings zuvor mit dem Spermium eines Mannes befruchtet worden. Es handelt sich daher bereits um einen Embryo, an dem das Verfahren angewandt wird. Letztendlich wird auch bei diesem Verfahren die Kern-DNA aus der Zelle mit den nicht richtig funktionierenden Mitochondrien in die entkernte Zelle mit funktionierenden Mitochondrien eingesetzt.

Warum entkernt man Eizellen, um sie neu zusammenzusetzen?

Eine Mitochondrienspende kann dazu genutzt werden Frauen, deren Mitochondrien nicht ordnungsgemäß funktionieren, zu helfen, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen, ohne dass die Gefahr besteht, dass Erbkrankheiten in der mitochondrialen DNA der Mutter auf den Nachwuchs übertragen werden.

Gerade aufgrund der Vermischung des genetischen Materials und der nur schwer abschätzbaren Folgen für das nach einer Mitochindrienspende gezeugte Kind, ist das Verfahren allerdings auch heftiger Kritik ausgesetzt (siehe dazu eingehend im Web die Ärztezeitung sowie die DeutscheWelle und die Stellungnahme des niederländischen Gesundheitsrates).

Gesetzeslage im Vereinigten Königreich

Methoden artifizieller Reproduktion sind im Vereinigten Königreich im Human Fertilisation and Embryology Act 1990 (HFEA 1990) und im Human Fertilisation and Embryology Act 2008 (HFEA 2008) geregelt. Bislang enthielten die Bestimmungen keinerlei Regelungen zur Zulässigkeit der Mitochondrienspende. Sections 3ZA(5), (6), 31ZA(2)(a), 35A, 45(1), (3A) des HFEA 1990 bestimmen allerdings, dass der zuständige Gesundheitsminister mit Zustimmung des Parlaments Regelungen treffen kann, die das Spektrum der zulässigen Maßnahmen auf den Bereich der Mitochondrienspende erweitern. Solche Regelungen liegen mit den Human Fertilisation and Embryology (Mitochondrial Donation) Regulations 2015 (HFEA Reg 2015) nun vor. Beide oben beschriebenen Formen der Mitochondrienspende werden zugelassen.

Reg. 4 und 7 HFEA Reg 2015 bestimmen, was genau unter einer Mitochondrienspende zu verstehen ist:

Permitted egg: process

4.—(1) The process referred to in regulation 3(a) consists of the following two steps.

(2) In step 1

(a)either—

(i)all the nuclear DNA of an egg (“egg A”) is removed, or

(ii)all the nuclear DNA of egg A other than polar body nuclear DNA is removed; and

(b)either—

(i)all the nuclear DNA of another egg (“egg B”) is removed, or

(ii)all the nuclear DNA of egg B other than polar body nuclear DNA is removed.

(3) In step 2 all the nuclear DNA of egg B which is not polar body nuclear DNA is inserted into egg A.

Permitted embryo: process

7.—(1) The process referred to in regulation 6(a) consists of the following two steps.

(2) In step 1

(a)either—

(i)all the nuclear DNA of an embryo (“embryo A”) is removed, or

(ii)all the nuclear DNA of embryo A other than polar body nuclear DNA is removed; and

(b)either—

(i)all the nuclear DNA of another embryo (“embryo B”) is removed, or

(ii)all the nuclear DNA of embryo B other than polar body nuclear DNA is removed.

(3) In step 2 all the nuclear DNA of embryo B which is not polar body nuclear DNA is inserted into embryo A.

Reg. 5 und 8 HFEA Reg 2015 bestimmen, dass eine Mitochondrienspende nur in Fällen in Betracht kommt, in denen eine medizinische Indikation (Abnormalität) bei den Mitochondrien der Wunschmutter vorliegt und ein erhöhtes Risiko besteht, dass eine Person mit einer solchen Indikation eine schwere Erkrankung erleidet:

Permitted egg: circumstances

5.  The circumstances referred to in regulation 3(b) are that—(a)the Authority has issued a determination that—(i)there is a particular risk that any egg extracted from the ovaries of a woman named in the determination may have mitochondrial abnormalities caused by mitochondrial DNA; and(ii)there is a significant risk that a person with those abnormalities will have or develop serious mitochondrial disease; and(b)egg B was extracted from the ovaries of the woman so named.

Permitted embryo: circumstances

8.  The circumstances referred to in regulation 6(b) are that—

(a)the Authority has issued a determination that—

(i)there is a particular risk that any embryo which is created by the fertilisation of an egg extracted from the ovaries of a woman named in the determination may have mitochondrial abnormalities caused by mitochondrial DNA; and

(ii)there is a significant risk that a person with those abnormalities will have or develop serious mitochondrial disease; and

(b)embryo B was created by the fertilisation of an egg extracted from the ovaries of the woman so named

Eine Mitochondrienspende kann damit im Vereinigten Königreich lediglich in begrenzten Ausnahmefällen Anwendung finden,

Auswirkungen auf die rechtliche Elternstellung

Die Mitochondrienspende hat keine Auswirkung auf die Stellung als rechtlicher Elternteil. Sec. 27 (1) HFEA 1990 und Sec. 33(1) HFEA 2008 bestimmen, dass rechtliche Mutter die Frau bleibt, die das Kind geboren hat. Reg. 18 HFEA Reg 2015 bestimmt darüber hinaus, dass die Spenderin der Mitochondrien, d.h. der „Hülle“ der Eizelle, kein Recht hat einen Antrag auf parental order zu stellen, so dass diese Frau auch nicht in die rechtliche Elternstellung einrücken kann.

Modification of section 54 of the Human Fertilisation and Embryology Act 2008

18.  In a case where this regulation has effect, section 54 of the Human Fertilisation and Embryology Act 2008 applies as if after subsection (1) there were inserted—

(1A) For the purposes of this section, neither of the following is to be treated as a person whose gametes were used to create an embryo (“embryo E”)—

(a)where embryo E is a permitted embryo by virtue of regulations under section 3ZA(5) of the 1990 Act, the person whose mitochondrial DNA (not nuclear DNA) was used to bring about the creation of embryo E;

(b)where embryo E has been created by the fertilisation of an egg which was a permitted egg by virtue of regulations under section 3ZA(5) of the 1990 Act, the person whose mitochondrial DNA (not nuclear DNA) was used to bring about the creation of that permitted egg.

Damit ist es im Vereinigten Königreich ausgeschlossen, dass die Mitochondrienspenderin irgendwelche Elternrechte geltend machen kann.

Ausblick

Aus der Neuregelung im Vereinigten Königreich werden sich freilich Folgefragen ergeben. So ist beispielsweise fraglich, ob die rechtliche Mutterschaft nach einer Mitochondrienspende im Vereinigten Königreich in Deutschland anerkannt würde. Dies ist mE zu bejahen, denn auch das deutsche Recht knüpft wie das englische Recht mit § 1591 BGB die Mutterschaft an die Geburt. Die genetische Abstammungswahrheit spielt bei der Mutterzuordnung keine Rolle. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch andere Staaten die Möglichkeit der Mitochondrienspende einführen werden. In den Niederlanden besteht die Möglichkeit übrigens bereits seit 2002. Die ethische Frage, ob das genetische Material zweier Mütter vermischt werden sollte, bleibt freilich und mit ihr, die durchaus berechtigte Kritik gegenüber den neu zugelassenen Verfahren.

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